Global Warming
Instrumente der Schweizer Klimapolitik
Die Schweiz verfolgt eine aktive Politik zur Reduktion der Treibhausgase im Inland. Mit freiwilligen Massnahmen sind die Klimaziele nicht zu erreichen, deshalb wurden mit der CO2-Abgabe, dem Emissionshandel und dem Klimarappen sowie mit weiteren Massnahmen effektive Instrumente eingeführt.
Kyoto-Protokoll und Orientierung an EU-Zielen
Die Schweiz hält sich beim Thema Klimapolitik an das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll. Zusätzlich (und danach) orientiert sich die Schweiz weitgehend an den Zielen der EU. Eines davon wurde im Jahre 2007 verabschiedet und ermutigt die Staaten, ihre Emissionen, unabhängig von anderen Ländern, bis im Jahre 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Wenn auch die anderen Industriestaaten mitziehen, wäre die EU sogar bereit, ihre Treibhausgase um satte 30 % bis 2020 zu verringern. Langfristig vereinbarte der EU-Rat ein Reduktionsziel von 60 bis 80 % bis zur Mitte dieses Jahrhunderts. Umweltminister Moritz Leuenberger will deshalb nach 2012 den jährlichen Inland-Ausstoss von Treibhausgasen (in CO2-Einheiten) jeweils um 1.5 % senken, damit lägen die Emissionen 2020 um 21 Prozentpunkte unter dem Wert von 1990. Wichtiges Instrument zur Umsetzung dieses Ziels ist das CO2-Gesetz, welches 1999 vom Parlament verabschiedet und vom Bundesrat auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt wurde. Es räumt der Eigeninitiative von Wirtschaft und Privaten einen hohen Stellenwert ein. Hilfsmittel des CO2-Gesetzes sind die CO2-Abgabe und der Klimarappen. Das CO2-Gesetz strebt bis ins Jahr 2010 eine Senkung des CO2-Ausstosses aus der Verbrennung fossiler Energien um 10 % an. Die Emissionen von Brennstoffen sollen dabei um 15 und jene von Treibstoffen um 8 Prozentpunkte gesenkt werden.
CO2-Abgabe
Der Bundesrat verabschiedete im Juni 2005 eine Botschaft ans Parlament, womit er beantragte, den Abgabesatz von 35.- pro Tonne CO2 zu genehmigen. Laut Gesetz muss der Bundesrat die CO2-Abgabe einführen, wenn die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden können. Dabei hat das Parlament die Abgabesätze zu genehmigen. Die CO2-Abgabe hat zum Ziel, dass die CO2-Emissionen von fossilen Energien bis ins Jahr 2010 um 10% gesenkt werden. Es sollte ein Anreiz zur vernünftigen Verwendung von fossilen Brennstoffen sein. Eine Verhaltensänderung setzt allerdings eine Erhöhung der Brennstoffpreise voraus. Die Unternehmen versuchen, ihren Energieverbrauch mit Hilfe von zusätzlichen Isolationen oder neuen Heizkörpern effizienter steuern zu können, somit werden Investitionen angeregt. Der Gewinn aus den Investitionen gleicht bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch die höhern Brennstoffpreise aus. Um zu erreichen, dass die Unternehmen einen vernünftigen Energieverbrauch ansteuern, wurde ein Abgabesatz von 35.- pro Tonne CO2 festgelegt. Diese CO2-Abgabe stellt keine Steuer dar, sondern eine Lenkungsabgabe (Abgaben mit dem Ziel, das Verhalten von Haushalten und Unternehmen zu beeinflussen) und wird auf fossile Brennstoffe erhoben. Die Einnahmen aus den Abgaben werden den Krankenversicherern und der AHV zugesprochen. Somit ist diese Abgabe für Unternehmen und für Privatpersonen mit geringem Energieverbrauch ein Gewinn. Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur CO2- Reduktionen verpflichten. Bis heute sind bereits 300 Anfragen auf Befreiung von der CO2-Abgabe eingegangen. Privatpersonen können sich hingegen nicht von der CO2-Abgabe befreien, jedoch werden durch die Rückverteilung diejenigen belohnt, die sparsam mit fossilen Brennstoffen (z.B. Heizöl) umgehen. Die Reduktionsverpflichtung und die Rückverteilung sorgen dafür, dass das Wachstum nicht beeinträchtigt wird. Die CO2-Abgabe gilt als gutes Instrument zur Senkung des CO2-Ausstosses, weil sich der sparsame Umgang mit fossilen Brennstoffen finanziell auszahlt.
Emissionshandel
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls wurde der Emissionshandel geschaffen. Er ermöglicht eine marktwirtschaftliche Basis, um den CO2-Ausstoss dort zu reduzieren, wo es am konstengünstigsten ist. Die Industriestaaten erhalten Emissionsrechte im Umfang ihrer Reduktionsverpflichtungen. Die Schweiz beispielsweise verteilt diese Rechte anschliessend an die Unternehmen mit Reduktionsverpflichtungen. Die Unternehmen müssen ihre Verpflichtungen zur Reduktion einhalten. Wenn in einem Jahr mehr Emissionen eingespart wurden, als ausgehandelt wurde, so besitzt das Unternehmen ungebrauchte Emissionsrechte. Diese Emissionsrechte können entweder an andere Unternehmen verkauft oder als Guthaben für zukünftige Verpflichtungen aufbewahrt werden. Umgekehrt müssen Emissionsrechte erworben werden, wenn die jährlichen Reduktionspflichten nicht erfüllt werden. Der Emissionshandel ist entstanden. Ökologisch wirksames Handeln wird nach wirtschaftlichen Kriterien umgesetzt. Der schweizerische Emissionshandel betrifft alle jene Unternehmen, welche sich aufgrund einer Befreiung von der CO2-Abgabe zu einer Reduktion ihres CO2-Ausstosses beim Bund verpflichtet haben. Diese Unternehmen verpflichten sich, ihr Emissionsreduktionsziel zwischen 2008 und 2012 zu erreichen. Ein Emissionsziel auszuhandeln und somit von den CO2-Abgaben freigesprochen zu werden, ist für die energieintensive Industrie von zentraler Bedeutung. Im Falle einer Zielverfehlung muss die CO2-Abgabe für jede seit der Befreiung emittiert Tonne CO2 nachbezahlt werden.
Klimarappen
Der Klimarappen ist in einen Klimarappen I und einen Klimarappen II unterteilt. Der Klimarappen I trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Er regelt eine Abgabe von 1.5 Rappen auf jeden Liter Benzin oder Diesel. Mit dieser Abgabe wollen der Bund und die Stiftung Klimarappen den CO2-Ausstoss senken. Dabei steht jedoch nicht eine direkte Verringerung des CO2-Ausstosses bei den Verbrauchern im Vordergrund, vielmehr wird die jährliche Summe von 100 Mio. für Projekte eingesetzt, welche die Emission von CO2 reduzieren. Ein Projekt der Stiftung Klimarappen senkt den Erdölverbrauch und somit die CO2-Emission einer Davoser Schwimmanlage, indem die Abwärme der Eisarena „Vaillant Arena Davos“ genutzt wird. Zwischen 2008 und 2012 können so über 1'500 Tonnen CO2 eingespart werden. Der Klimarappen II ist eine freiwillige Massnahme im Sinne des CO2-Gesetzes. Er wurde vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz) und vom schweizerischen Gewerbeverband vorgestellt und ausgearbeitet. Der Klimarappen II ist ein wirkungsvolles Instrument zur Senkung der CO2-Emissionen. Alle Einnahmen aus dem Klimarappen II werden zu 100% in energetische Sanierungen im inländischen Gebäudebereich und zur Förderung von Grossanlagen eingesetzt. Der Klimarappen II beträgt jedoch lediglich 1.6 bis 1.7 Rappen pro Liter Heizöl Verbrauch.
Steuerliche Begünstigung von umweltschonenden Treibstoffen
Seit dem 1. Juli 2008 werden zudem umweltschonende Treibstoffe wie Biogas, Bioethanol und Biodiesel steuerlich begünstig. Die genannten Treibstoffe wurden von der Mineralölsteuer befreit. Für Erd- und Flüssiggas wird die Steuer reduziert. Diese steuerliche Massnahmen sollen dazu führen, dass fossile Treibstoffe vermehrt durch umweltschonende, erneuerbare Treibstoffe ersetzt werden. Somit lässt sich der CO2-Austoss im Strassenverkehr reduzieren. Zudem werden durch den ausgebauten Einsatz von Gastreibstoffen die Schadstoffemissionen wie Feinstaub und Ozon gesenkt.
Dieser Bericht stammt aus der Rubrik Klimabeiträge der SF Meteo Website.
Weitere Links und Quellen:
UVEK
BAFU
Stiftung Klimarappen
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kyoto-Protokoll (BAFU)
Emissionshnadel (BAFU)
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